Intern
  • Studierende der Medizin im OP
  • Beispieluntersuchung eines Patienten durch Medizinstudentin
  • Untersuchung eines Patienten durch Studierende der Medizin
Medizinische Fakultät

Klinischer Abschnitt

Klinischer Abschnitt: 5. - 10. Semester

Um im Klinischen Abschnitt Ihr Studium fortzusetzen, müssen Sie den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung ("Physikum") bestanden haben.

Während des fünften bis zehnten Semesters sammeln Sie Ihre ersten praktischen Erfahrungen am Uniklinikum Würzburg in den folgenden Fächern:

  • Allgemeinmedizin
  • Anästhesiologie
  • Arbeitsmedizin, Sozialmedizin
  • Augenheilkunde
  • Chirurgie
  • Dermatologie, Venerologie
  • Frauenheilkunde, Geburtshilfe
  • Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
  • Humangenetik
  • Hygiene, Mikrobiologie, Virologie
  • Innere Medizin
  • Kinderheilkunde
  • Klinische Chemie, Laboratoriumsdiagnostik
  • Neurologie
  • Orthopädie
  • Pathologie
  • Pharmakologie, Toxikologie
  • Psychiatrie und Psychotherapie
  • Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
  • Rechtsmedizin
  • Urologie
  • Wahlfach Seminar, scheinpflichtig
  • Wahlfach Unterricht am Krankenbett (UaK), ab SS 2018 teilnahmepflichtig

Neben den Hauptfächern gewinnen Sie auch Einblicke in verschiedene Querschnittsbereiche. Wie bereits im Vorklinischen Abschnitt müssen Sie in jeder der Disziplinen einen Leistungsnachweis erbringen, um am Ende des 10. Semesters zum Zweiten Ärztlichen Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (M2, schriftliches Staatsexmanen) zugelassen zu werden.

Für die neuen Studierenden im Klinischen Abschnitt bietet die Fachschaft Medizin zu Beginn des Semesters eine Klinikführung  an. Diese dient zur besseren Orientierung auf dem Klinikumsgelände im Stadtteil Grombühl. Für die Studierende die nach dem Physikum an die Universtität Würzburg gewechselt haben, ist dies eine gute Gelegenheit, die Umgebung und die neuen Kommilitonen und Kommilitoninnen kennenzulernen.

Zwischen dem 5. und 10. Semesters müssen Sie laut §7 der ÄAppO verschiedene Famulaturen absolvieren. Fragen zur Anrechnung von Famulaturen beantwortet Ihnen das Prüfungsamt.

Bitte beachten Sie zum weiteren Ablauf des Studiums unsere Rahmenstundenpläne auf dieser Seite, sowie die Hinweise zu den Kursanmeldungen für das jeweilige Semester.

Die Studienordnung Humanmedizin (vom 29. Oktober 2003 in der Fassung der Änderungssatzung vom 04. April 2019; §11) schreibt Mindestanzahl und Zeitpunkte arbeitsmedizinischer Beratungen und Vorsorgeuntersuchungen unserer Studierenden vor. Vorgesehen sind je ein Termin im ersten vorklinischen Semester, vor Beginn des klinischen Studienabschnitts sowie vor dem Eintritt in die Blockpraktika im 10. Semester. Die Vorlage eines gültigen Nachweises der arbeitsmedizinischen Vorsorge ist Voraussetzung für die Zulassung zu Kursen im 2., 5. und 10. Fachsemester. Beachten Sie dazu die Hinweise unserer Homepage im Bereich Kursanmeldung.

Vor jedem Semesterbeginn müssen Sie sich zu den entsprechenden Veranstaltungen anmelden. Bitte beachten Sie dabei die vorgegebenen Fristen in den Kursanmeldungen und die Hinweise im Abschnitt Aktuelle  Mitteilungen. Mit Ihrer Anmeldung zum Kurs sind Sie verpflichtend für die Teilnahme zu den zugehörigen Prüfungen angemeldet. Bitte vergessen Sie nicht, sich für die Kurse anzumelden. Bei fehlender Anmeldung können Sie von der Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen werden.

Sommer- und Wintersemester

Alle Studierende müssen im Klinischen Abschnitt (ab dem 6. Semester) zwei Wahlfächer belegen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Wahlfachliste und dem WueCampus-Kurs "Wahlfach UaK"

Seit dem WS 2021/2022 gibt es eine Neuerung im Rahmen der Anmeldung für die UaK-Wahlfächer.

Die Anmeldung für ein UaK-Wahlfach erfolgt ausschließlich unter der Veranstaltungsnummer: 03090310.

Dort finden Sie alle in der Wahlfachliste aufgeführten UaK-Wahlfächer in Form einer Parallelgruppe. Wie bei einer Terminwahl haben Sie nun auch bei der Anmeldung zum UaK-Wahlfach die Möglichkeit drei Prioritäten anzugeben.  Dies ermöglicht Ihnen etwas mehr Flexibilität in Ihrer Auswahl.

Bitte beachten Sie, dass diese Form der Anmeldung nur für die UaK-Wahlfächer (blau) möglich ist, da das Semester als Zugangsvoraussetzung bei allen angebotenen UaK-Wahlfächern gleich ist, also ab dem 6. Semester.

Bei den Seminarwahlfächern(grün) erfolgt nach wie vor die Einzelbelegung nach der jeweiligen Veranstaltungsnummer, da hier vom System die Zugangsvoraussetzungen individuell geprüft werden muss.

Ab dem WS 2022/2023 gibt es eine Neuerung im Rahmen der Anmeldung für die Seminar-Wahlfächer

Für die Seminarwahlfächer gibt es eine Neuerung! Ab dem WS 22/23 ist es möglich im Laufe des Klinischen Abschnitts mehrere Seminar-Wahlfächer zu belegen. Dazu gibt es folgendes zu beachten:

  1. Sie können sich pro Semester nur für ein Seminar-Wahlfach anmelden.
  2. Das erste Seminar-Wahlfach das Sie belegen zählt als Leistungsnachweis (Schein) in WueStudy. Änderungen, wie ein Austausch der Wahlfachseine, können nachträglich nicht vorgenommen werden.
  3. In den darauffolgenden Semestern haben Sie die Möglichkeit sich für weitere Seminar-Wahlfächer auf freiwilliger Basis anzumelden. Für Ihre Teilnahme erhalten Sie dann, eine Teilnahmebescheinigung vom Fachverantwortlichen und keinen Schein in WueStudy.
  4. Die Anmeldung für ein zusätzliches freiwilliges Wahlfach ist nur während der Nachbelegung möglich. Im Rahmen der Verlosung erhalten zunächst die Studierenden einen Platz, die noch kein Seminar-Wahlfach absolviert haben.
  5. Wenn Sie sich anmelden, ist eine Teilnahme verbindlich.