Erasmus-Bewerbung und Bedingungen
Bewerbungsfrist für das Akademische Studienjahr 2025/2026*: 15.01.2025
*Studienaufenthalte im Wintersemester 2025/2026 und/oder Sommersemester 2026
An den Austauschprogrammen können alle Studierenden der Medizin der Universität Würzburg teilnehmen, auch Studierende mit Staatsbürgerschaften von Nicht-EU-Staaten sowie Staatenlose.
Bewerben können sich ausschließlich voll immatrikulierte Studierende der Universität Würzburg. Die Austauschplätze werden einmalig pro akademischem Studienjahr vergeben. Bewerber müssen sich zu Beginn des Auslandsaufenthalts mindestens im fünften Fachsemester für den vertraglich vereinbarten Fachbereich befinden.
Online-Bewerbung für Humanmedizin über das zentrale Online-Portal des International Office
Bewerbungen sind möglich im Zeitraum vom
01.11.2024 - 15.01.2025 (23:59 Uhr)
Sie können in Ihrer Bewerbung bis zu drei Zielwünsche sortiert nach Ihrer Prioritätensetzung angeben, die einem Erasmus-Fachkoordinator (Prof. Dr. Buck/Moll bei Bewerbung um einen Austauschplatz an einer Erasmus-Partneruniversität der Medizinischen Fakultät) zugeordnet sind.
Bewerbungsunterlagen:
- Notenspiegel, gebündelt in deutscher & englischer Sprache (über WueStudy)
- Motivationsschreiben (1 – 2 Seiten)
- in Englisch & bei ausreichenden Vorkenntnissen zum Zeitpunkt der Bewerbung zusätzlich in der betreffenden Unterrichtssprache
- ausgerichtet auf Erstwunsch
- Darstellung Ihrer fachlichen und persönlichen Gründe für den geplanten Auslandsaufenthalt, einschließlich Beschreibung des Studienvorhabens an der Gasthochschule (Schwerpunkte, Kursbeispiele)
- bitte unterschreiben (digitale Unterschrift wird akzeptiert)
- Curriculum Vitae (tabellarisch) in Englisch
- Der Lebenslauf soll auch Aufschluss über Auslandsaufenthalte (Inhalt, genaue Dauer), persönliche Interessen, universitäres, soziales und gesellschaftliches Engagement, Stipendien und Auszeichnungen, Mitgliedschaften in Vereinigungen etc. geben
- Bitte Foto einfügen
- Bitte unterschreiben (digitale Unterschrift wird akzeptiert)
- Sprachnachweis für die Unterrichtssprache (nicht älter als 2 Jahre) Ihrer 1. Wunschoption-Universität, entweder in Form eines
- offiziell anerkannten Sprachnachweises oder
- eines Mobilitätstests des Sprachenzentrums. Der Mobilitätstest muss frühzeitig beantragen werden! Unkostenbeitrag 20 €.
Ist Deutsch die Unterrichtssprache kann auf Sprachnachweis verzichtet werden. Es empfiehlt sich, in diesem Fall Sprachnachweis für Wunsch-Option 2 einzureichen.
Bei englischer Unterrichtssprache gilt das Abiturzeugnis als Nachweis (7 Jahre Englischunterricht mit guten Ergebnissen) Gutachten eines/r Dozenten/in Ihrer Wahl (Fachbereich Medizin
- Das Gutachten (akzeptiert wird ausschließlich die verlinkte Vorlage) ist nur erforderlich bei Bewerber:innen bis inklusive 5. Semester.
- Abiturzeugnis
- Weitere Zeugnisse und Unterlagen (bitte alle Unterlagen in einem Dokument hochladen):
- Physikumszeugnis (verplichtend; Bewerber:innen des 4. Semesters müssen Zulassung zu Physikum einreichen, und das Physikumszeugnis nach Erhalt baldmöglichst nachreichen)
- ggf. Zeugnisse von weiteren Studien- oder Berufsabschlüssen
Der an der Gasthochschule absolvierte Studienaufenthalt muss mindestens zwei Monate dauern. Mehrfache Förderung über ERASMUS+ ist möglich (je Studienzyklus eine Förderung). Bei Staatsexamensfächern können in Summe bis zu 24 Monate für Studienaufenthalte und/oder Praktika gefördert werden.
In einem ersten Schritt sollten Sie sich überlegen und überprüfen, welches Land und welche Hochschulen aufgrund der eigenen Sprachkenntnisse und des Studienschwerpunkts für den geplanten Besuch besonders geeignet sind. Erfahrungsgemäß haben Sie mit einem Mindestniveau von B2 in der Unterrichtssprache zum Zeitpunkt des Antritt des Auslandsaufenthaltes eine gute Basis, um sich gut verständigen und dem Unterricht folgen zu können. Auch wenn manche unserer Partneruniversitäten zu Abstrichen bereit sind, sollten Sie bedenken, dass Sie als Medizinstudierende vor Ort mit vor allem in den Kursen der höheren Semester mit Patienten kommunizieren müssen. Zum Zeitpunkt der Bewerbung legen Sie einen Sprachnachweis über Ihr aktuelles Niveau vor, welches Sie bis zum Studienstart im Ausland noch verbessern können. Manche unserer Partneruniversitäten fordern ca. 4 Monate vor Beginn des Studienaufenthaltes einen offiziellen Sprachnachweis ein, der das B2-Niveau in der Unterrichtssprache dokumentiert.
Die Unterrichtssprache muss nicht immer identisch mit der Landessprache sein: So können Sie beispielsweise in Breslau oder anderen osteuropäischen Universitätsstädten auch medizinische Kurse in englischer Sprache belegen. Spätestens, wenn es zum Patientenkontakt kommt, sind jedoch Grundkenntnisse der Landessprache von Vorteil.
Leistungen im Rahmen der EU-Förderung
Wesentliche Vorteile von ERASMUS liegen darin, dass
- Studierende von der Zahlung von Studiengebühren an der Gasthochschule befreit sind (Versicherungskosten, studentische Sozialbeträge und Kosten für den Gebrauch von Materialien gelten nicht als Studiengebühren)
- die Studierenden ein erleichtertes Zulassungsverfahren durchlaufen
- die Gasthochschulen häufig Wohnplätze in Studentenwohnheimen anbieten oder bei der Unterkunftssuche behilflich sind
- Studierende vor Antritt des Studienaufenthaltes im Ausland dank des Learning Agreements wissen, welche der vereinbarten Studienleistungen, die sie an der Gasthochschule erbringen werden, anerkannt werden
- ERASMUS-Studierende Mobilitätszuschüsse erhalten zur Deckung der auslandsbedingten Mehrkosten
- Erasmus-Studierende Top-Up-Zahlungen erhalten können
- sofern Sie als Alleinerziehende mit Kind ins Ausland gehen
- für grünes Reisen (Hin- und Rückreise mit Zug, Bus, Fahrrad)
- bei vorliegendem Grad der Behinderung ab GdB 20 oder bei chronischer Erkrankung
- als Erstakademiker:innen
- wenn Sie als erwerbstätige Studierende gelten
BAföG und ERASMUS
EU-Zuschüsse bleiben auf BAföG anrechnungsfrei. Es wird empfohlen, beide Förderungsmöglichkeiten zu beantragen. Interessenten sollten möglichst frühzeitig einen Antrag auf Auslandsförderung gem. BAföG bei den zuständigen Ämtern für Ausbildungsförderung stellen. Der Bewerber ist dafür verantwortlich, rechtzeitig abzuklären, ob er Auslands-BAföG erhält.
Krankenversicherung
Mit der Auslandsstudienbeihilfe ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Teilnehmer sind verpflichtet, selbst für die Dauer ihres Auslandsaufenthalts für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen. Die Universität Würzburg haftet nicht für Schäden, die aus Krankheit, Tod, Unfall, Verletzung von Personen, Verlust oder Beschädigung von Sachen im Zusammenhang mit dem Auslandsaufenthalt entstehen.
Die gesetzlichen Krankenkassen stellen für ihre Versicherten in der Regel Versicherungsnachweise aus, die im europäischen Ausland Versicherungsschutz im Krankheitsfalle garantieren. Allen Studierenden, insbesondere auch solchen, die bei privaten Krankenkassen versichert sind, wird angeraten, sich rechtzeitig bei ihrer Versicherung nach den für sie geltenden Regelungen und den Leistungen im Krankheitsfall und der Art der Abrechnung der Leistungen zu erkundigen. Der Krankenversicherungsnachweis ist zum Gasthochschulort mitzubringen.
Es besteht die Möglichkeit, auf eigene Kosten an der Gruppenversicherung (Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung) des DAAD teilzunehmen.
Nähere Auskünfte erhalten Sie beim DAAD.
Berichtspflicht
Alle Austauschstudierenden sind verpflichtet, am Ende ihres Studienaufenthalts einen Bericht über ihre Erfahrungen im Ausland zu verfassen, der später ausreisenden Outgoings wertvolle Hilfestellungen bei der Vorbereitung ihres Auslandsstudiums gibt.
> zu den Erfahrungsberichten über Studienaufenthalte