Habilitationsprogramm
Ausschreibung im Habilitationsprogramm
Ziel des Programms:
Zur Förderung des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses in der Medizin stellt die Medizinische Fakultät der Julius‐Maximilians‐Universität Würzburg eigene Fördermittel zur Verfügung. Ziel ist es, Habilitationen von Frauen in der Medizinischen Fakultät zu unterstützen und damit den Anteil von Frauen in Führungspositionen der akademischen Medizin zu erhöhen.
Wer kann gefördert werden?
Bewerben können sich promovierte Medizinerinnen der Kliniken und den theoretischen Instituten der Medizinischen Fakultät, die eine Habilitation anstreben und bereits wissenschaftliche Leistungen auf ihrem Habilitationsgebiet nachweisen können.
Erstmals können sich auch promovierte Nicht-Medizinerinnen bewerben, die
- überwiegend im klinischen Routinebetrieb eingesetzt sind und hinsichtlich ihrer zeitlichen Ressourcen für ihre Forschungsaktivitäten vergleichbar sind mit Ärztinnen in der klinischen Versorgung,
- mit ihren Spezialkenntnissen für die klinische Versorgung essentiell sind und
- eine langfristige berufliche Perspektive in der Medizinischen Fakultät erwarten können.
Was wird gefördert?
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Für einen Förderzeitraum von bis zu 2 Jahren kann ein Gesamtfördervolumen von max. 120.000 Euro beantragt werden. Die Mittel sind flexibel einsetzbar.
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(Teil-)Gefördert werden können Rotationsstellen zur Finanzierung der eigenen Stelle für Forschungstätigkeit sowie sonstiges Personal und Sachmittel (einschließlich Kongress- und Publikationskosten).
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Die Stipendiatinnen werden in das Programm für Postdoktorandinnen und Habilitandinnen MENTORING med eingebunden.
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Das Fördervolumen sollte so beantragt werden, dass im Förderzeitraum die laut der Habilitationsordnung und der Richtlinien für den Habilitationsantrag erforderlichen Leistungen erbracht werden können. (Links zur Habilitationsordnung und zu den erforderlichen Leistungen: siehe unten)
Auswahl:
Die Auswahl der Kandidatinnen erfolgt auf Grundlage einer internen Begutachtung und einer Evaluierung der eingegangenen Anträge durch die Kommission für Frauen- und Nachwuchsförderung der Medizinischen Fakultät anhand der folgenden Auswahlkriterien:
- Wissenschaftliche Qualifikation und Vorarbeiten der Antragstellerin
- Originalität des Themas
- Mögliche Fertigstellung der Habilitationsanforderungen innerhalb des Förderzeitraums
Die nächste Antragstellung erfolgt voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2024.
Die Antragsunterlagen erhalten Sie dann auf der Homepage des IZKF
Fragen zum Programm und zur Antragstellung r Antragstellung beantwortet:
Maike Fecher
Interdisziplinäres Zentrum für Klinische Forschung (IZKF)
Tel: 0931-201-56432
Email: fecher_m@ukw.de
Fragen zum MENTORING med-Programm beantwortet:
Sibylle Brückner
Leiterin MENTORING med
Tel: 0931-201-53850
Mobil: +49 151 22151622
Fax: +49 931 201-55205
Email: brueckner_S3@ukw.de
Weiterführender Link:
Link zur Habilitationsordnung und den erforderlichen Leistungen