Habilitationsprogramm für Frauen (Sonderprogramm)
Das Habilitationsprogramm für Frauen versteht sich als Instrument zur Förderung des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses in der Medizin. Das Programm richtet sich an promovierte Ärztinnen der Kliniken und der theoretischen Institute der Medizinischen Fakultät, die eine Habilitation anstreben und bereits sehr gute wissenschaftliche Leistungen auf ihrem Habilitationsgebiet nachweisen können.
Bewerben können sich auch promovierte Nicht-Medizinerinnen, soweit sie überwiegend im klinischen Routinebetrieb tätig sind.
Die Förderung dient der Erfüllung der notwendigen Anforderungen zur Anmeldung zum Habilitationsverfahren. Daher werden Umfang und Dauer der Förderung an die individuellen Erfordernisse der Teilnehmenden angepasst.
Die Habilitandinnen nehmen zugleich an dem Programm MENTORING med teil.
Ziel ist es, Habilitationen von Frauen in der Hochschulmedizin zu unterstützen und damit den Anteil von Frauen in Führungspositionen der akademischen Medizin zu erhöhen.
Kompaktdarstellung
Förderumfang |
|
Antragsvoraussetzungen | Bewerben können sich promovierte Medizinerinnen in den Kliniken und den theoretischen Instituten der Medizinischen Fakultät, die eine Habilitation anstreben und bereits wissenschaftliche Leistungen auf ihrem Habilitationsgebiet nachweisen können. Bewerben können sich auch promovierte Nicht-Medizinerinnen, die
|
Auswahlverfahren |
|
Begutachtungskriterien |
|
- Die Stipendiatinnen werden in das Programm für Postdoktorandinnen und Habilitandinnen MENTORING med eingebunden.
- Das Fördervolumen sollte so beantragt werden, dass im Förderzeitraum die laut der Habilitationsordnung und der Richtlinien für den Habilitationsantrag erforderlichen Leistungen erbracht werden können.
- Weiterführende Informationen (u. a. Habilitationsordnung und erforderliche Leistungen) finden Sie unter https://www.med.uni-wuerzburg.de/fakultaet/habilitationen-apl-professuren/
Antragsunterlagen 2024:
- Anschreiben
- Ausgefülltes und unterschriebenes Bewerbungsformular
- Ausgefülltes Formular zum Vorhaben
- Unterschriebener Lebenslauf
- Zeugnisse (Abitur, Staatsexamen, Promotions- und ggf. Facharzturkunde)
- Referenzen (inkl. einer formlosen Arbeitsplatzzusicherung durch die Klinik-/Institutsleitung)
- Bei Beantragung einer Rotationsstelle: schriftliche Zusage der Freistellung durch die Klinikleitung
Die Hinweise der Gutachterinnen und Gutachter werden den Antragstellerinnen nach Abschluss der Antragsbearbeitung mitgeteilt.
Die Koordination der Antragsphase und des Programmablaufs übernimmt das Interdisziplinäre Zentrum für Klinische Forschung (IZKF).
Bitte senden Sie alle Unterlagen als ein PDF-Dokument an die IZKF-Geschäftsstelle: izkf@ukw.de