Intern
Interdisziplinäres Zentrum für Klinische Forschung

Habilitationsprogramm für Frauen (Sonderprogramm)

Das Habilitationsprogramm für Frauen versteht sich als Instrument zur Förderung des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses in der Medizin. Das Programm richtet sich an promovierte Ärztinnen der Kliniken und der theoretischen Institute der Medizinischen Fakultät, die eine Habilitation anstreben und bereits sehr gute wissenschaftliche Leistungen auf ihrem Habilitationsgebiet nachweisen können. Erstmals können sich 2022 auch promovierte Nicht-Medizinerinnen bewerben, soweit sie überwiegend im klinischen Routinebetrieb tätig sind.

Die Förderung dient der Erfüllung der notwendigen Anforderungen zur Anmeldung zum Habilitationsverfahren. Daher werden Umfang und Dauer der Förderung an die individuellen Erfordernisse der Teilnehmenden angepasst.

Die Habilitandinnen nehmen zugleich an dem Programm MENTORINGmed teil.

Ziel ist es, Habilitationen von Frauen in der Hochschulmedizin zu unterstützen und damit den Anteil von Frauen in Führungspositionen der akademischen Medizin zu erhöhen.

Kompaktdarstellung

Förderumfang
  • bis zu max. 120.000€ für
  • Sach- und Personalmittel (einschließlich Finanzierung der eigenen Stelle)
  • Flexible Laufzeit, i. d. R. nicht länger als 24 Monate
Antragsvoraussetzungen

Bewerben können sich promovierte Medizinerinnen in den Kliniken und den theoretischen Instituten der Medizinischen Fakultät, die eine Habilitation anstreben und bereits wissenschaftliche Leistungen auf ihrem Habilitationsgebiet nachweisen können.

NEU: Erstmals können sich auch promovierte Nicht-Medizinerinnen bewerben, die

  • überwiegend im klinischen Routinebetrieb eingesetzt sind und hinsichtlich ihrer zeitlichen Ressourcen für ihre Forschungsaktivitäten vergleichbar sind mit Ärztinnen in der klinischen Versorgung, 
  • mit ihren Spezialkenntnissen für die klinische Versorgung essentiell sind und 
  • eine langfristige berufliche Perspektive in der Medizinischen Fakultät erwarten können.
Auswahlverfahren
  • ggf. Vorauswahl mit internen schriftlichen Gutachten
  • Persönliche Vorstellung vor der Kommission für Nachwuchs- und Frauenförderung der Medizinischen Fakultät
  • Kommission formuliert eine Förderempfehlung an den IZKF-Vorstand
  • Entscheidung nach Zustimmung des IZKF-Vorstands
Begutachtungskriterien
  • Wissenschaftliche Qualifikation der Antragstellerin
  • Originalität des Themas      
  • Mögliche Fertigstellung der Habilitationsforderungen innerhalb des Förderzeitraums

  • Die Stipendiatinnen werden in das Programm für Postdoktorandinnen und Habilitandinnen MENTORING med eingebunden. 
  • Das Fördervolumen sollte so beantragt werden, dass im Förderzeitraum die laut der Habilitationsordnung und der Richtlinien für den Habilitationsantrag erforderlichen Leistungen erbracht werden können.
  • Weiterführende Informationen (u. a. Habilitationsordnung und erforderliche Leistungen) finden Sie unter  https://www.med.uni-wuerzburg.de/fakultaet/habilitationen-apl-professuren/