Intern
  • Studierende der Medizin im OP
  • Beispieluntersuchung eines Patienten durch Medizinstudentin
  • Untersuchung eines Patienten durch Studierende der Medizin
Medizinische Fakultät

Anträge an Prüfungsausschuss

Härtefallanträge für Human- und Zahnmedizin

Ein Härtefallantrag im verwaltungsrechtlichen Kontext bezieht sich auf besondere und außergewöhnliche Umstände, die es einer oder einem Studierenden unzumutbar machen würden, den Bestimmungen der Studien- oder Prüfungsordnung nachzukommen. Bei Leistungsnachweisen betrifft dies in der Regel unverschuldete, kurzfristige und unvorhersehbare Ereignisse, wie beispielsweise einen Schicksalsschlag.

Solche Ereignisse fallen deutlich aus dem Rahmen privater Konfliktsituationen oder den Herausforderungen des Studierens heraus. Ein Härtefallantrag ist nicht nur mit einem letzten zulässigen Prüfungsversuch verbunden; er kann jederzeit im Studienverlauf zu unterschiedlichen Ereignissen gestellt werden. Krankheitsbedingte Gründe sind durch einen Rücktritt von der Prüfung geltend zu machen.


Bei einem Härtefallantrag im Rahmen eines letzten Prüfungsveruches gilt folgemdes zu beachten:

  • Härtefallanträge bezüglich eines Letztversuchs können erst gestellt werden, wenn Sie den offiziellen Bescheid über den endgültig nicht bestanden Leistungsnachweis (ENB-Bescheid) erhalten haben.
  • Bitte beachten Sie, dass die ENB-Bescheide erst zum Ende des Semesters durch das Studiendekanat der Medizinischen Fakultät ausgestellt werden.
  • Härtefallanträge sind ausschließlich per E-Mail von Ihrer studentischen Mailadresse an den folgenden Funktionsaccount zur senden, sonst werden diese nicht bearbeitet! studiendekanat.medizin@uni-wuerzburg.de
  • Der Antrag ist in schriftlicher Erläuterung der besonderen Situation (siehe vorstehende Kriterien) und einer plausiblen Begründung einzureichen. Alle relevanten Belge (nur PDF-Format gestattet) müssen vollständig beigefügt werden.
  • Bitte beachten Sie, dass der Prüfungsausschuss erst nach dem Semesterende (voraussichtlich September bzw. März/April) tagt, wenn alle Leistungsnachweise abgeschlossen und in WueStudy verbucht worden sind.
  • Über die Entscheidung zu Ihrem Härtefallantrag werden Sie ausschließlich schriftlich im Rahmen eines offiziellen Bescheids benachrichtigt, nachdem der Prüfungsausschuss getagt hat.
  • Von zwischenzeitlichen Statusanfragen zu Ihrem Härtefallantrag bitten wir abzusehen.
  • Direkte Anfragen an Lehrverantwortliche, einzelne Mitglieder des Prüfungsausschusses, die Studiendekanin oder den Dekan sind nicht vorgesehen und daher zu unterlassen.

Es ist wichtig zu betonen, dass die Einreichung eines Härtefallantrags nicht automatisch zu einer Anerkennung führt. Die Entscheidung darüber obliegt dem Prüfungsausschuss, der die vorgelegten Unterlagen und Argumente sorgfältig prüft.