Deutsch Intern
Faculty of Medicine

Organisation

Die Online-Fassung des Vorlesungsverzeichnisses wird kontinuierlich überarbeitet. Die jeweils neueste Version steht sofort im Netz - denn die Fakultäten, Institute und Lehrstühle können aktuelle Änderungen und Kommentare im Vorlesungsteil selbst eintragen.

Lehrveranstaltungen

Kontakt

Fragen oder Anregungen zum Online-Vorlesungsteil? Dann schreiben Sie eine E-Mail ans Wuestudy-Team der Zentralverwaltung: wuestudy@uni-wuerzburg.de

Sommersemester 25

Wintersemester 24/25

Der Kursanmeldezeitraum findet vom 02.09. - 09.09.2024 statt.
Für das 1. Semester wird die Nachmeldefrist verlängert!


Die Anmeldezeit ist in zwei Phasen unterteilt:

Phase I (Anmeldung)
02.09. - 05.09.2024

Phase II (Nachbelegung und Korrektur)
07.09. - 09.09.2024


Am 06.09.2024 ist eine Anmeldung nicht möglich, da die Teilnehmerlisten konfiguriert werden.

Hinweise zum Anmeldeverfahren erhalten Sie unter
https://www.uni-wuerzburg.de/wuestudy/hilfe/erklaervideos/studierende/

Beachten Sie folgende Schritte im Anmeldeverfahren:

1.  Melden Sie sich während der Anmeldephase fristgerecht zu den Kursen an.

2.  Kontrollieren Sie unbedingt Ihr Anmedleverfahren in der 2. Phase des Anmeldevorgangs . Falls Ihre Anmeldung zu einigen Kursen fehlgeschlagen ist, haben Sie die Möglichkeit, sich bis zum Ende der Anmeldefrist erneut anzumelden

Nach Ablauf der Anmeldefrist kann nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung der jeweiligen Kursleitung eine manuelle Teilnahmebuchung oder Umbuchung erfolgen . Wird die fristgerechte Anmeldung zu den anmeldepflichtigen Lehrveranstaltungen versäumt, besteht kein Anspruch auf die Teilnahme im betreffenden Semester.

Studierende des 1. Semesters werden zusätzlich gebeten, sich in der Universitätsteilbibliothek des ZMK-Gesundheitszentrums als Studierende der Zahnmedizin registrieren zu lassen. Dafür senden Sie bitte sobald wie möglich nach der Immatrikulation das Anmeldeformular (PDF-Datei) und ein Passfoto (JPG-Datei) per E-Mail an Frau Eichhorn (uta.eichhorn@bibliothek.uni-wuerzburg.de). Das Formular erhalten Sie im WueCampus-Kursraum "Studienorganisation Zahnmedizin".

Ansprechpartner zum Online-Anmeldeverfahren:

Dekanat der Medizinischen Fakultät der Universität Würzburg

Josef-Schneider-Str. 2 / D7
97080 Würzburg

Vorklinik

Christina Roth

Tel.:  +49 931 201 55226
E-Mail: Roth_C@ukw.de

Klinik

Ellen Höhl            

Tel.:  +49 931 201 55225
E-Mail: Hoehl_E@ukw.de

Öffnungszeiten:

  • Mo - Fr:    9.00 - 12.00 Uhr
  • Mi auch: 14.00 - 16.00 Uhr

Lehrkoordination

Anna Wünsch

Tel.: +49 931 201 72752
E-Mail: Heidemann_F@ukw.de

Dr. Elke Wischmeyer

Tel.:  +49 931 201 72778
E-Mail: Wischmeyer_E@ukw.de

 

 

Studienordnung für den Studiengang Zahnmedizin

Die Studienordnung für den Studiengang Zahnmedizin (ab 31. März 2021) der Julius-Maximilians-Universität Würzburg regelt den zeitlichen und inhaltlichen Ablauf des Studiums, darüber hinaus sind in der Studienordnung die Rahmenbedingungen für ein ordnungsgemäßes Studium festgelegt. Bei der Immatrikulation müssen Bestätigungen externer Leistungsbescheinigungen (altes Formular ZÄpprO) und des bisherigen Studienverlaufs dem Referat für Studienangelegenheiten vorgelgt werden. Studienstarter ab Ws 21/22 verwenden bitte das neue Formular (ZApprO).

Approbationsordnung für Zahnärzte

Die zahnärztliche Approbationsordnung hält die Mindestdauer, den Ablauf und die Pflichtinhalte des Studiums der Zahnmedizin fest. Darüber hinaus legt sie die Bedingungen für die staatlichen Abschlussprüfungen und alle Voraussetzungen für die Erteilung der Approbation fest.

Hochschulzugangssatzung

DieHochschulzugangssatzung regelt den fachgebundenen Hochschulzugang von beruflich Qualififzierten ohne berufliche Fort- oder Weiterbildungsprüfung nach den Vorgaben der §§ 30 bis 33 QualV. Der fachgebundene Hochschulzugang ist dann eröffnet, wenn die Voraussetzungen des § 30 Abs. 1 Satz 1 QualV erfüllt sind.

Promotionsordnung

Die Promotionsordnung hält die Bedingungen für die Zulassung, die Leistungsanforderungen und den Ablauf des Prüfungsverfahren zum Erwerb des akademischen Grades eines Doktors der Medizin (doctoris medicinae) und eines Doktors der Zahnheilkunde (doctoris medicinae dentariae) durch ordentliche Promotion (Dr. med., Dr. med. dent) oder durch Ehrenpromotion (Dr. med. h.c., Dr. med.dent. h.c.) an der Medizinischen Fakultät der Julius-Maximilians-Universität Würzburg fest.

Rechtsvorschriften

Weitere Informationen zu Gesetzen, Verordnungen und Satzungen

Regelung zur Einreichung ärztlicher Atteste bei einer Nichtteilnahme an Prüfungen

In Absprache mit dem Justiziariat wurde eine Regel zur Einreichung von ärztlichen Attesten bei einer Nichtteilnahme an fakultätsinternen Prüfungen festgelegt.

Unfallversicherungen/Unfallmeldung

Studierende sind bei allen studienbezogenen Tätigkeiten, die in unmittelbarer zeitlicher und räumlicher Verbindung zur Hochschule und deren Einrichtungen stehen, gesetzlich unfallversichert.

Information zur studentischen Haftpflichtversicherung

Für die Studierenden der Zahnmedizin ist der Versicherungsschutz über die Betriebs-Haftpflichtversicherung des Universitätsklinikums wie folgt geregelt:
Versichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Studierenden im theoretischen und klinischen Praktikum für Schadenersatzansprüche Dritter aus der Ausübung ihrer Aufgaben für das Universitätsklinikum Würzburg.
Nicht versichert sind deshalb Schäden,

  • die die Studierenden der Universitätsklinik direkt zufügen (z. B. Beschädigung von Geräten), da es sich um Eigenschäden der Universitätsklinik handelt,
  • die die Studierenden bei der Ausübung von Aufgaben für andere Einrichtungen verursachen (z. B. bei den Praktika der naturwissenschaftlichen Fakultäten, Lehrpraxen, Lehrkrankenhäuser),
  • sonstige studentische Tätigkeiten, bei denen der Auftraggeber nicht das Universitätsklinikum Würzburg ist (z. B. freiwillige Auslandseinsätze).

Daher werden die Studierenden zusätzlich von der Klinik und Polikliniken für Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten über eine subsidiäre, prämienfreie Haftpflichtversicherung versichert.

Um den vollständigen Versicherungsschutz während des Studiums abzusichern, wird jedoch den Studierenden dringend empfohlen, zusätzlich eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Prof. Dr. Dr. A. C. Kübler
Prodekan für Lehre und Forschung Zahnmedizin