Beratung
Fachstudienberaterin:
Anna Wünsch
Wuensch_A@ukw.de
Tel.: 0931 201 72752
Sprechzeiten: nach Vereinbarung
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Nach bestandener zahnärztlicher Prüfung kann die Approbation zum Zahnarzt beantragt werden. Für die Kassenzulassung ist eine zweijährige Vorbereitungszeit nachzuweisen.
Die Promotion kann erst nach dem Staatsexamen abgeschlossen werden; diese ist nicht Voraussetzung für die Ausübung des Zahnarztberufs.
Die Berufsausübung als Zahnarzt/-ärztin erfolgt hauptsächlich:
- in eigenständiger Praxis
- in Anstellung in einer Praxis
- an Hochschulen und Forschungseinrichtungen
Eine Weiterbildung ist möglich zum:
- Fachzahnarzt für Kieferorthopädie (Dauer 4 Jahre)
- Fachzahnarzt für Oralchirurgie (Dauer 3 Jahre)
- Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (erfordert zusätzliches Studium der Humanmedizin)
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite Berufenet.