Deutsch Intern
Faculty of Medicine

Beratung

Nach bestandener zahnärztlicher Prüfung kann die Approbation zum Zahnarzt beantragt werden. Für die Kassenzulassung ist eine zweijährige Vorbereitungszeit nachzuweisen.
Die Promotion kann erst nach dem Staatsexamen abgeschlossen werden; diese ist nicht Voraussetzung für die Ausübung des Zahnarztberufs.

Die Berufsausübung als Zahnarzt/-ärztin erfolgt hauptsächlich:

  • in eigenständiger Praxis
  • in Anstellung in einer Praxis
  • an Hochschulen und Forschungseinrichtungen

Eine Weiterbildung ist möglich zum:

  • Fachzahnarzt für Kieferorthopädie (Dauer 4 Jahre)
  • Fachzahnarzt für Oralchirurgie (Dauer 3 Jahre)
  • Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (erfordert zusätzliches Studium der Humanmedizin)

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite Berufenet.