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Faculty of Medicine

Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes

Die Medizinische Fakultät der Universität Würzburg fördert den internationalen Austausch und begrüßt  es sehr, dass sich Würzburger Studierenden für einen ein- bis zweisemestrigen Erfahrungsaustausch ins Ausland begeben.

Die formale Anerkennung von im Ausland erworbenen Studienleistungen erfolgt durch das Landesprüfungsamt in München. Das Landesprüfungsamt fordert eine Äquivalenzbescheinigung des hiesigen Fachvertreters. Voraussetzung für die Äquivalenzbescheinigung ist, dass die im Ausland erbrachten Studienleistungen nach Inhalt und Umfang den hiesigen Anforderungen entsprechen und dass Sie eine im Ausland bestandene Prüfung nachweisen können. 

Erfahrungsgemäß stellt die Anerkennung von im Ausland erworbenen Studienleistungen kein Problem dar solange alle damit zusammenhängenden Fragen von den Betroffenen mit ausreichendem Vorlauf im Vorfeld geklärt wurden. Bitte beachten Sie, dass Sie beim Studium (auch bei einem Blockpraktikum) an der ausländischen Universität immatrikuliert sind; andernfalls kann eine Anerkennung durch das Landesprüfungsamt (LPA) München nicht erfolgen.

Für einen reibungslosen Ablauf…

Nachdem Sie in einem ersten Schritt überlegt haben, welche Kurse aus dem Ausland Ihnen anerkannt werden können, sollten Sie unbedingt Folgendes beachten:

  • Nehmen Sie sehr zeitig vor dem Auslandsaufenthalt Kontakt zu den Ansprechpartnern für die jeweiligen Fächer  auf und klären mit diesen ab, ob die fraglichen Leistungen anerkannt werden, in welchem Umfang sie abgeleistet werden müssen und was in der Bescheinigung stehen soll.
  • Der im Ausland erworbene Schein muss vom ausländischen Fachvertreter unterzeichnet und mit dem offiziellen Stempel der ausländischen Universität versehen sein. Zusätzlich ist für die Erlangung einer Äquivalenzbescheinigung eine vom ausländischen zuständigen Dozenten unterzeichnete Bescheinigung vorzulegen, die umfassend Aufschluss über Umfang (wie viele Stunden pro Woche, Wochen im Semester bzw. detaillierte Aufstellung der klinischen Tätigkeiten) und Inhalt der Leistung und ggf. der Prüfungsleistungen (schriftliche oder mündliche Prüfung; Umfang) gibt. Noten werden grundsätzlich nicht übernommen.
  • Tripelklausuren:
    Grundsätzlich muss die fächerübergreifende Klausur in Würzburg geschrieben werden.

     

    Ausnahme: Wenn alle drei entsprechenden Fächer der Tripelklausur schriftlich und zeitgleich (an einem Tag) im Ausland geprüft wurden, entscheidet der Fachvertreter, ob eine Anerkennung möglich ist.

     

    Weitere links:
    Prüfungsamt Würzburg

Auslands-BAföG ist die tolle finanzielle Förderung von Vater Staat für ein ganzes Auslandsstudium, Auslandssemester, Auslandspraktikum oder ein Schüleraustausch im europäischen und außereuropäischen Ausland! Bekommt ihr Inlands-BAföG, bekommt ihr sicher(!) Auslands-BAföG, bekommt ihr kein Inlands-BAföG, könnt ihr trotzdem Auslands-BAföG bekommen! Durch die höheren Kosten im Ausland kommt für viel mehr von euch eine staatliche Förderung in Frage.

Nachfolgend findet ihr jegliche Informationen zum Auslands-BAföG sowie ein belebtes FAQ Modul, konkrete Nutzungsmöglichkeiten von Auslands-BAföG und auch andere Stipendien und Fördermöglichkeiten für euren geplanten Auslandsaufenthalt.

Förderung durch das Auslands-BAföG

Reise- und Sicherheitsbestimmungen

Bitte informieren Sie sich frühzeitig über die landesspezifischen Reise- und Sicherheitsbestimmungen.

Manche Länder (z.B. U.S.A., VR China, Japan) verlangen Gesundheitsbescheinigungen bei der Einreise. In der Regel liegen die jeweils erforderlichen Formulare den Bewerbungsunterlagen bei bzw. können von der zuständigen Botschaft bezogen werden.

Notenbescheinigung

Manche Gastuniversitäten bitten um eine Notenbescheinigung in englischer Sprache (Transcript of Records).

Einen Antrag für die Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung durch das Studiendekanat können Sie über unser Online-Formular stellen. 

Impfungen

An der Universitätsklinik werden die für die Region vorgeschriebenen Impfungen ausgeführt. Für darüber hinaus gehende Impfungen wenden Sie sich bitte an die tropenmedizinische Ambulanz der Missionsärztlichen Klinik.

Impfzeugnis

Manche ausländische Universitäten verlangen ein Impfzeugnis. Der Betriebsarzt der Universität Würzburg stellt auf Anfrage ein Impfzeugnis aus.

Studierende, deren Eltern Kindergeld erhalten, sollten abklären, ob und unter welchen Voraussetzungen das Kindergeld auch während des Auslandsaufenthalts weiter gezahlt wird. Es ist empfehlenswert, sich dabei auch zu erkundigen, welche Bestätigung für die Kindergeldstelle gegebenenfalls notwendig ist.

Grundsätzlich wird angeraten, sich in diesen Fragen durch die örtlichen Krankenkassen beraten zu lassen. Die Verantwortung für ausreichenden Versicherungsschutz, auch bei Partnerschafts- und ERASMUS-Programmen, liegt beim Bewerber.

Der DAAD bietet eine günstige Kombi-Versicherungspakete an. Nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte den DAAD-Seiten:
Versicherung im Ausland - DAAD 

Einen internationalen Studierendenausweis können Sie bei unserem Studierendenwerk beantragen.

Erkundigen Sie sich nach der Stipendienzusage, ob Sie für das entsprechende Land ein Studentenvisum benötigen, z. B. für die USA ist das der Fall, und beantragen Sie dieses rechtzeitig. 

Für Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ist kein Visum erforderlich. 

Studierende, die ein Auslandsstudium anstreben, sollten sich frühzeitig an der Gasthochschule nach Wohnmöglichkeiten erkundigen. Es muß eventuell damit gerechnet werden, daß eine Kaution oder Miete vorher angezahlt werden muss. In einigen wenigen Großstädten können die Auslandsämter nicht oder nur für einen Teil der Austauschstudierenden Zimmer zur Verfügung stellen, nach unseren Erfahrungen gilt dies beispielsweise für Paris, Barcelona, Helsinki oder Genf. Die meisten europäischen Hochschulen stellen jedoch für alle Austauschsstudierenden ein Zimmer zur Verfügung!