KI-Agenten gehen shoppen: Agentic Commerce
10/16/2026JMU-Professorin Carolin Wienrich hat als Mitglied des Sachverständigenrats für Verbraucherfragen ein Gutachten mitverfasst. Es behandelt den Verbraucherschutz im Online-Handel mit KI-Agenten.
Künstliche Intelligenz verändert den Onlinehandel: Auf KI-Chatbots, welche die Kundschaft bei Produkt- und Preisvergleichen unterstützen, könnten schon bald KI-Agenten folgen, die weitaus mehr leisten –selbstständig einkaufen und im Auftrag von Verbraucherinnen und Verbrauchern Verträge abschließen, kündigen oder widerrufen.
Das schreibt der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen, der die Bundesregierung berät, auf seiner Webseite. Das Gremium beruft sich auf Prognosen, denen zufolge schon 2030 jeder siebte Online-Einkauf mithilfe von KI-Agenten erfolgen könnte. Der Fachbegriff dafür ist Agentic Commerce.
Innovativen Handel ermöglichen, Verbraucherschutz sicherstellen
Vor diesem Hintergrund hat der Rat das 106 Seiten starke Gutachten „Verbraucherschutz im Agentic Commerce“ vorgelegt. Es behandelt die Frage, inwieweit das Instrumentarium des Verbraucherschutzes angepasst werden muss, um einerseits innovative Geschäftsmodelle zu ermöglichen und andererseits Verbraucherinnen und Verbraucher angemessen zu schützen.
Professorin Carolin Wienrich, Leiterin des Lehrstuhls für die Psychologie interaktiver Systeme an der Universität Würzburg, hat das Gutachten mitverfasst. Sie wurde aufgrund ihrer Expertise auf dem Gebiet Mensch-KI-Interaktion 2024 in den Sachverständigenrat berufen (JMU-News 24.09.2024).
Rat spricht 25 Empfehlungen an die Politik aus
Das Gutachten gibt 25 Empfehlungen, wie die Verbraucherpolitik auf die neuen Entwicklungen im Online-Handel reagieren sollte. Hier drei Beispiele:
- KI-Agenten sollten eine Übersicht über getätigte Käufe und Ausgaben bieten und auch die Möglichkeit, Ausgabelimits festzulegen, etwa in Form einer monatlichen Budgetgrenze.
- In den Kaufprozess sollten Verzögerungen integriert werden, um die Wahrscheinlichkeit unbedachter Käufe zu verringern.
- Bei Kaufempfehlungen sollten Produkt-Rezensionen nicht einzeln, sondern nur im Kontext weiterer Rezensionen angezeigt werden. Diese Liste sollte einfach aufrufbar sein.
Das Gutachten steht auf den Webseiten des Sachverständigenrat als pdf-Datei zum freien Download zur Verfügung.
Offizielle Übergabe an Staatssekretärin
Der Rat hat das Gutachten am 8. Oktober 2026 offiziell der Staatssekretärin im Bundeministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Eva Schmierer, übergeben.
Carolin Wienrich wurde zwischenzeitlich für weitere vier Jahre ab 2027 als Mitglied des Sachverständigenrats berufen.
Pressekontakt Sachverständigenrat
Dr. Harald Bajorat, T +49 30 18580-9555, info@svr-verbraucherfragen.de
