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Prüfung von wissenschaftlichem Fehlverhalten

28.03.2011 |
Von Pressestelle Uni WÜ
Das Hauptgebäude der Universität Würzburg am Sanderring, Sitz der Universitätsleitung. Foto: Gunnar Bartsch

Wie bereits am Donnerstag, 17.3.2011, auf der Homepage der Universität mitgeteilt, wurde der Universität Würzburg vor Kurzem ein anonymes Schreiben mit Vorwürfen zu wissenschaftlichem Fehlverhalten zugesandt. In diesem Schreiben geht es im Kern um Promotionsvorgänge eines Lehrstuhls aus der Zeit vor dem Jahr 2005, mit denen sich bereits in den Jahren 2006 und 2007 die Ständige Kommission zur Untersuchung wissenschaftlichen Fehlverhaltens der Universität Würzburg beschäftigt hat, nachdem in der Medizinischen Fakultät Verdachtsmomente für wissenschaftliches Fehlverhalten aufgekommen waren.

Die Universität hat damals entsprechend der Empfehlung ihrer Ständigen Kommission zur Untersuchung wissenschaftlichen Fehlverhaltens bei der Staatsanwaltschaft Anzeige wegen möglicher unerlaubter Promotionspraktiken erstattet und sämtliche ihr hierzu vorliegenden Unterlagen der Staatsanwaltschaft zur Untersuchung der Vorgänge übergeben. Die Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren gegen einen damals bereits emeritierten Professor der Medizinischen Fakultät eingeleitet und 2009 nach umfangreichen Ermittlungen mit einem Strafbefehl abgeschlossen.

Die Universitätsleitung hat unmittelbar nach Sichtung des am 11.03.2011 eingegangenen anonymen Schreibens den Vorsitzenden der Ständigen Kommission zur Untersuchung wissenschaftlichen Fehlverhaltens und das Justiziariat mit der Prüfung beauftragt, ob das anonyme Schreiben Tatbestände enthält, die über die damals bereits untersuchten Vorgänge hinausgehen und Anlass zu neuerlichen Verfahren bieten. Sie wird in diesem Fall alle notwendigen Schritte innerhalb und außerhalb der Universität einleiten. Die Universitätsleitung hat darüber hinaus den Ombudsman für die Wissenschaft der Deutschen Forschungsgemeinschaft über die Vorwürfe informiert. Das anonyme Schreiben wurde darüber hinaus am 22.3.2011 an die Staatsanwaltschaft mit der Bitte um Überprüfung auf eventuelle neue strafrechtlich relevante Aspekte weitergeleitet.

Die Universitätsleitung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Richtlinien der Universität zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und für den Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten für alle Mitglieder der Universität verbindlich sind. Verstöße gegen diese Richtlinien werden von der Universität mit allem Nachdruck verfolgt.