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Novellierung des Bayerischen Hochschulrechts

08.06.2006 |

Zum 1. Juni 2006 ist das neue Bayerische Hochschulgesetz (BayHSchG) in Kaft getreten.

Die Hochschulreform 2006 ist beschlossen. Der Bayerische Landtag verabschiedete in seiner Plenarsitzung am 18. Mai die vier Einzelgesetze des Gesamtpakets. Sie treten am 1. Juni in Kraft.

Kern- und Angelpunkt der Reform ist das neue Bayerische Hochschulgesetz. Es stärkt die Eigenverantwortlichkeit und Entscheidungsfähigkeit der Hochschulen. Diese erhalten die Kompetenzen für das operative Geschäft. Für die bayernweite Abstimmung und Planung bleiben Parlament und Staatsregierung verantwortlich. Das Hochschulgesetz ist der Kernbestandteil einer großangelegten Hochschulreform, in deren Rahmen auch ein neues Universitätsklinikagesetz, ein neues Hochschulpersonalgesetz und ein Hochschulrechtsanpassungsgesetz verabschiedet wurden.

Weitere Informationen, die Gesetzestexte sowie eine Übersichtsgrafik sind unter den u.g. Links zu finden.