Am 30. Juni ist Wahltag
Ende Juni finden an der Universität Würzburg Wahlen statt. Ihre Stimmen abgeben dürfen nicht nur die Studierenden, die sowieso in jährlichem Abstand dazu aufgefordert sind. Diesmal werden auch die Mitglieder der übrigen Gruppierungen an die Urnen gerufen.
Alle zwei Jahre sind an Bayerns Hochschulen Professoren, wissenschaftliche Mitarbeiter, sonstige Mitarbeiter und Studierende dazu aufgefordert, bei den Hochschulwahlen ihre Stimme abzugeben. Zur Wahl der Mitglieder in Senat und Fakultätsräten sind alle Gruppierungen der Universität aufgerufen; bei der Wahl des studentischen Konvents sind allein Studierende angesprochen.
Der Senat, die Fakultätsräte und der studentische Konvent
Dabei gilt es, folgende Positionen neu zu besetzen:
- Fünf Vertreter der Hochschullehrer sowie jeweils ein Vertreter der wissenschaftlichen und der sonstigen Mitarbeiter sowie der Studierenden im Senat
- Sechs Vertreter der Hochschullehrer, zwei Vertreter der wissenschaftlichen, ein Vertreter der sonstigen Mitarbeiter sowie zwei Vertreter der Studierenden in den Fakultätsräten. Ausnahme: Die Medizinische und die Philosophische Fakultät II. Wegen deren Größe verdoppeln sich hier die Zahlen.
- 20 Vertreter der Studierenden im studentischen Konvent. (Darüber hinaus versammeln sich dort der Vertreter der Studierenden aus dem Senat und die Mitglieder des Fachschaftenrates).
Die Amtszeit der gewählten Mitglieder beginnt am 1. Oktober 2009; sie endet für die Vertreter der Gruppe der Studierenden am 30. September 2010 und für die Vertreter der übrigen Gruppen am 30. September 2011.
Wahlrecht
Wahlberechtigt und wählbar ist jedes Mitglied der Hochschule, das der betreffenden Gruppe zum Zeitpunkt der Schließung des Wählerverzeichnisses angehört. Das Wählerverzeichnis wird am 2. Juni 2009 geschlossen. Das aktive und passive Wahlrecht kann nur der Wahlberechtigte ausüben, der in das Wählerverzeichnis eingetragen ist. Für die Ausübung des Wahlrechts für die Wahl der Vertreter im Fakultätsrat ist die Eintragung im Wählerverzeichnis bei der entsprechenden Fakultät notwendig.
Wahlbenachrichtigung
Jeder Wahlberechtigte, der in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält eine Wahlbenachrichtigung; bei den Bediensteten wird die Wahlbenachrichtigung an deren Dienstanschrift übersandt. Studierende haben sie bei der Rückmeldung oder Einschreibung erhalten. Der Wahlbenachrichtigung ist ein Antrag auf Anforderung von Briefwahlunterlagen beigefügt. Aus der Wahlbenachrichtigung ist ersichtlich, in welcher Gruppe und für welches Kollegialorgan das Mitglied wahlberechtigt ist, außerdem in welchem Abstimmungsraum der Wahlberechtigte zu wählen hat. Die Stimmabgabe in einem anderen Wahllokal ist nicht möglich.
Wählerverzeichnis
Ein Ausdruck des Wählerverzeichnisses liegt in der Zentralverwaltung der Universität, Sanderring 2, Zimmer 221 (Wahlamt) aus und kann dort am 28., 29. Mai und 2. Juni 2009 jeweils von 9.00 bis 16.00 Uhr eingesehen werden.
Gegen die Nichteintragung oder eine falsche Eintragung in das Wählerverzeichnis kann der Betroffene, gegen die Eintragung einer Person, die nicht wahlberechtigt ist, kann jeder Wahlberechtigte spätestens am ersten Werktag nach Schließung des Wählerverzeichnisses, also spätestens am 3. Juni 2009 schriftlich Erinnerung bei der Wahlleiterin einlegen.
Wahlvorschläge
Die Wahlberechtigten können in der Zeit vom 22. April bis 5. Mai 2009, 16.00 Uhr, Wahlvorschläge bei der Wahlleiterin einreichen. Wahlvorschläge, die verspätet eingereicht werden, sind ungültig. Die zugelassenen Wahlvorschläge werden spätestens am 16. Juni 2009 in der Neuen Universität, Sanderring 2, durch Anschlag bekanntgegeben. Die Wahlvorschläge bedürfen der Schriftform und sind für jedes Kollegialorgan und für jede Gruppe getrennt einzureichen. Formblätter für Wahlvorschläge sind bei den Dekanaten der Fakultäten, beim Sprecherrat (Mensagebäude) am Hubland und dem Wahlamt der Universität, Sanderring 2, Zimmer 221, erhältlich.
Stimmabgabe
Die Stimmabgabe findet am Dienstag, 30. Juni 2009, von 9.00 Uhr bis 17.30 Uhr statt. Der Ort der Stimmabgabe wird in der Wahlbenachrichtigung mitgeteilt. Die Abstimmung kann nur persönlich mit einem gültigen Lichtbildausweis erfolgen; die Wahlbenachrichtigungskarte ist nach Möglichkeit mitzubringen.
Briefwahl
Die Stimmabgabe ist auch in der Form der Briefwahl zulässig. Wer diese Möglichkeit wahrnehmen möchte, muss beim Wahlleiter Wahlunterlagen beantragen. Den nötigen Antrag dazu hat er mit seinen Wahlunterlagen erhalten. Der Antrag auf Übersendung der Briefwahlunterlagen muss spätestens am 16. Juni 2009, 16.00 Uhr, beim Wahlleiter eingegangen sein; bei persönlicher Entgegennahme der Wahlunterlagen können Anträge auf Briefwahl bis 23. Juni 2009, 16.00 Uhr, gestellt werden.
Der Wahlbrief muss dem Wahlleiter spätestens bis zum 30. Juni 2009, 17.30 Uhr, zugegangen sein. Die dem Wahlleiter nach diesem Zeitpunkt zugehenden Wahlbriefe gelten nicht als Stimmabgabe. Wahlberechtigte, bei denen im Wählerverzeichnis die Übersendung oder Aushändigung von Briefwahlunterlagen vermerkt ist, können ihre Stimme nur durch Briefwahl abgeben.
Weitere Informationen zur Wahl stehen im
Internet.