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Prof. Dr. Doris Fischer wurde für weitere 3 Jahre in den Universitätsrat gewählt

02/27/2024 |
Prof. Dr. Doris Fischer
Prof. Dr. Doris Fischer

Die Sinologin Prof. Dr. Doris Fischer ist seit 2021 eine der fünf Vizepräsident:innen des Universitätsrates. Auf der Sitzung am 4. Dezember 2023 wurde sie nun in ihrem Amt bestätigt.

Die Sinologin Prof. Dr. Doris Fischer ist seit 2021 eine der fünf Vizepräsident:innen des Universitätsrates. Auf der Sitzung am 4. Dezember 2023 wurde sie nun in ihrem Amt bestätigt. Die Neuwahlen waren erforderlich, da die Amtszeit auf jeweils drei Jahre begrenzt ist.

Der Universitätsrat hat zahlreiche Aufgaben, die das Bayerische Hochschulinnovationsgesetz in Artikel 36 regelt. Unter anderem wählen seine Mitglieder den Präsidenten oder die Präsidentin sowie die weiteren Mitglieder der Universitätsleitung mit Ausnahme der Kanzlerin oder des Kanzlers und entscheiden über deren Abwahl. Zu ihren  Aufgaben gehört es ebenfalls, über die Grundordnung und deren Änderung sowie über die Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen zu beschließen.

Dem Universitäts- oder, wie es im Gesetz heißt: dem Hochschulrat, gehören zum einen die zehn gewählten Mitglieder des Senats an und zum anderen „zehn Persönlichkeiten aus Wissenschaft und Kultur und insbesondere aus Wirtschaft und beruflicher Praxis (nicht hochschulangehörige Mitglieder)“.