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Große Hochschulwahlen an der Universität

03/27/2007 |
By Stabstelle Öffentlichkeitsarbeit

Am 26. Juni finden an der Universität Würzburg „große“ Wahlen statt, bei denen die Mitglieder aller Gruppierungen an die Urnen gerufen werden.

Dabei kommen zum ersten Mal die Vorschriften des neuen Hochschulgesetzes in Bayern zur Anwendung, das eine Reihe von Änderungen mit sich bringt sowohl was die Art der Gremien betrifft, ihre Aufgaben als auch ihre Zusammensetzung. Zur Wahl der Mitglieder in Senat und Fakultätsräten sind alle Gruppierungen der Universität aufgerufen; bei der Wahl des studentischen Konvents sind allein Studierende angesprochen

Der Senat, die Fakultätsräte und der studentische Konvent

Ein verkleinerter Senat und der neu geschaffene Fakultätsrat müssen bei der Wahl im Juni besetzt werden. Im Senat sitzen dann fünf Vertreter der Hochschullehrer sowie jeweils ein Vertreter der wissenschaftlichen und der sonstigen Mitarbeiter sowie der Studierenden.

In den Fakultätsräten sieht die Zusammensetzung wie folgt aus: Sechs Vertreter der Hochschullehrer, zwei Vertreter der wissenschaftlichen, ein Vertreter der sonstigen Mitarbeiter sowie zwei Vertreter der Studierenden. Ausnahme: Die Medizinische und die Philosophische Fakultät II. Wegen deren Größe verdoppeln sich hier die Zahlen.

In den studentischen Konvent direkt gewählt werden 20 Vertreter der Studierenden. Darüber hinaus versammeln sich dort der Vertreter der Studierenden aus dem Senat und die Mitglieder des Fachschaftenrates.

Die Amtszeit der gewählten Mitglieder beginnt am 1. Oktober 2007; sie endet für die Vertreter der Gruppe der Studierenden am 30. September 2008 und für die Vertreter der übrigen Gruppen am 30. September 2009.

Wahlrecht

Wahlberechtigt und wählbar ist jedes Mitglied der Hochschule, das der betreffenden Gruppe zum Zeitpunkt der Schließung des Wählerverzeichnisses angehört. Das Wählerverzeichnis wird am 29. Mai 2007 geschlossen. Das aktive und passive Wahlrecht kann nur der Wahlberechtigte ausüben, der in das Wählerverzeichnis eingetragen ist. Für die Ausübung des Wahlrechts für die Wahl der Vertreter im Fakultätsrat ist die Eintragung im Wählerverzeichnis bei der entsprechenden Fakultät notwendig.

Wahlbenachrichtigung

Jeder Wahlberechtigte, der in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält eine Wahlbenachrichtigung; bei den Bediensteten wird die Wahlbenachrichtigung an deren Dienstanschrift übersandt. Studierende haben sie bei der Rückmeldung oder Einschreibung erhalten. Der Wahlbenachrichtigung ist ein Antrag auf Anforderung von Briefwahlunterlagen beigefügt. Aus der Wahlbenachrichtigung ist ersichtlich, in welcher Gruppe und für welches Kollegialorgan das Mitglied wahlberechtigt ist, außerdem in welchem Abstimmungsraum der Wahlberechtigte zu wählen hat. Die Stimmabgabe in einem anderen Wahllokal ist nicht möglich.

Wählerverzeichnis

Ein Ausdruck des Wählerverzeichnisses liegt in der Zentralverwaltung der Universität, Sanderring 2, Zimmer 222 (Wahlamt) aus und kann dort am 23., 24. und 25. Mai 2007 jeweils von 9.00 bis 16.00 Uhr eingesehen werden.

Gegen die Nichteintragung oder eine falsche Eintragung in das Wählerverzeichnis kann der Betroffene, gegen die Eintragung einer Person, die nicht wahlberechtigt ist, kann jeder Wahlberechtigte spätestens am ersten Werktag nach Schließung des Wählerverzeichnisses, also spätestens am 30. Mai 2007 schriftlich Erinnerung bei der Wahlleiterin einlegen.

Wahlvorschläge

Die Wahlberechtigten können in der Zeit vom 19. April bis 2. Mai 2007, 16.00 Uhr, Wahlvorschläge bei der Wahlleiterin einreichen. Wahlvorschläge, die verspätet eingereicht werden, sind ungültig. Die zugelassenen Wahlvorschläge werden spätestens am 12. Juni 2007 in der Neuen Universität, Sanderring 2, durch Anschlag bekanntgegeben. Die Wahlvorschläge bedürfen der Schriftform und sind für jedes Kollegialorgan und für jede Gruppe getrennt einzureichen. Formblätter für Wahlvorschläge sind bei den Dekanaten der Fakultäten, beim Sprecherrat (Mensagebäude) am Hubland und dem Wahlamt der Universität, Sanderring 2, Zimmer 222, erhältlich.

Stimmabgabe

Die Stimmabgabe findet am Dienstag, 26. Juni 2007, von 9.00 Uhr bis 17.30 Uhr statt. Der Ort der Stimmabgabe wird in der Wahlbenachrichtigung mitgeteilt. Die Abstimmung kann nur persönlich mit einem gültigen Lichtbildausweis erfolgen; die Wahlbenachrichtigungskarte ist nach Möglichkeit mitzubringen.

Briefwahl

Die Stimmabgabe ist auch in der Form der Briefwahl zulässig. Wer diese Möglichkeit wahrnehmen möchte, muss bei der Wahlleiterin Wahlunterlagen beantragen. Den nötigen Antrag dazu hat er mit seinen Wahlunterlagen erhalten. Der Antrag auf Übersendung der Briefwahlunterlagen muss spätestens am 12. Juni 2007, 16.00 Uhr, bei der Wahlleiterin eingegangen sein; bei persönlicher Entgegennahme der Wahlunterlagen können Anträge auf Briefwahl bis 19. Juni 2007, 16.00 Uhr, gestellt werden.

Der Wahlbrief muss der Wahlleiterin spätestens bis zum 26. Juni 2007, 17.30 Uhr, zugegangen sein. Die der Wahlleiterin nach diesem Zeitpunkt zugehenden Wahlbriefe gelten nicht als Stimmabgabe. Wahlberechtigte, bei denen im Wählerverzeichnis die Übersendung oder Aushändigung von Briefwahlunterlagen vermerkt ist, können ihre Stimme nur durch Briefwahl abgeben.

Weitere Informatioen zur Wahl stehen im Internet hier:
https://www.uni-wuerzburg.de/universitaet/wahlen/

Ein Text der Wahlordnung ist in der Eingangshalle der Neuen Universität, Sanderring 2, ausgehängt. Auskünfte in allen Wahlangelegenheiten erteilt das Wahlamt der Universität, Sanderring 2, Zimmer 222, 97070 Würzburg, T 31-2545.