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    Institut für Rechtsmedizin

    Institut für Rechtsmedizin

    Willkommen auf der Homepage des Würzburger Instituts für Rechtsmedizin!

    Unser Institut vertritt das Fach Rechtsmedizin in Forschung und Lehre an der Universität Würzburg und bietet rechtsmedizinische Dienstleistungen für Polizei und Justiz, im Rahmen der Krankenversorgung sowie für private Auftraggeber.


    Auf diesen Seiten möchten wir Ihnen einen Überblick über unsere Arbeitsbereiche, Dienstleistungsangebote, aktuelle Forschungsprojekte, Publikationen und Lehrveranstaltungen geben.

    Aktuelles

    Vertrauliche Spurensicherung

    Personen, die einen sexuellen oder körperlichen Übergriff erlitten haben, stehen oft erst einmal unter Schock. Auch wenn solche Taten grundsätzlich zur Anzeige kommen sollten, mag der Gang zur Polizei, um Anzeige zu erstatten, manchmal schwerfallen; womöglich sprechen persönliche Gründe dagegen, etwa wenn die Tat sich im häuslichen Umfeld ereignete. Dennoch sollten die Spuren der Tat dokumentiert und gesichert werden, da sie später vielleicht doch noch in einem straf- oder zivilrechtlichen Gerichtsverfahren zur Fallaufklärung beitragen können. Dafür gibt es die Möglichkeit, Verletzungen vertraulich zu dokumentieren und Spuren vertraulich zu sichern. 

    Die vertrauliche Spurensicherung ist seit dem 01.11.2025 als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen anerkannt. Das heißt, die Krankenkassen tragen die Kosten der Befunddokumentation und Spurensicherung, die Abrechnung erfolgt aber anonymisiert. Das Würzburger Institut bietet eine solche Untersuchung an und ist darüber hinaus Ansprechpartner für Ärztinnen und Ärzte bzw. Krankenhäuser in Nordbayern, die diese Leistungen ebenfalls anbieten. Ein entsprechendes Netzwerk ist im Aufbau begriffen.

    Für einen Untersuchungstermin wenden Sie sich bitte telefonisch (0931 31 47020) oder per E-Mail an unser Institutssekretariat. 

    Weitere Informationen

    Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention

    Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

     

     

    Stellungnahme der DGRM und des BDRM zu den Empfehlungen des Wissenschaftsrats

    Zu den „Empfehlungen zur fachlichen Entwicklung der Medizin mit einem Fokus auf vorklinische und klinisch-theoretische Fächer“ des Wissenschaftsrates vom 31.10.2025 haben die Deutsche Gesellschaft für Rechtsmedizin (DGRM) und der Berufsverband Deutscher Rechtsmediziner (BDRM) eine gemeinsame Stellungnahme abgegeben.