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Interdisziplinäres Zentrum für Klinische Forschung

Die Satzungen des IZKF

Statuten

in der Fassung vom 31.01.2020

Statuten des Interdisziplinären Zentrums für Klinische Forschung der Julius-Maximilians-Universität Würzburg

§ 1 Name, Sitz, Aufgabe

  1. Das Interdisziplinäre Zentrum für Klinische Forschung (IZKF) ist ein institutionalisierter Forschungsverbund der Medizinischen Fakultät der Julius-Maximilians-Universität Würzburg.
  2. Das IZKF organisiert im Auftrag der Medizinischen Fakultät und des Universitätsklinikums eine interne Forschungsförderung der Fakultät mit dem Ziel, die interdisziplinäre klinische Forschung zu stärken.
    Das IZKF fördert insbesondere alle infrastrukturellen Maßnahmen zur Verbesserung der medizinisch-naturwissenschaftlichen Forschung durch Nachwuchsförderung und Stärkung der Interaktion zwischen Klinikum, klinisch-theoretischen und theoretischen Instituten der Medizinischen Fakultät sowie naturwissenschaftlich-theoretischen Instituten anderer Fakultäten der Universität Würzburg.
  3. Zur Erfüllung seiner Aufgaben organisiert das IZKF Förderprogramme und Einrichtungen, an denen alle an der Medizinischen Fakultät tätigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler teilnehmen können.

Download der Statuten des IZKF Würzburg (31.01.2020)

Beiratsordnung

in der Fassung vom 24.10.2012

Beiratsordnung des Interdisziplinären Zentrums für Klinische Forschung der Julius-Maximilians-Universität Würzburg

Aufgaben des Externen Wissenschaftlichen Beirates (EWB)

Der EWB berät und beurteilt (in regelmäßigen Abständen) die inhaltliche Konzeption des IZKF, der Projektbereiche, der Teilprojekte und Nachwuchsgruppen, der zentralen Programme und zentralen Projekte sowie den Fortgang und den Ertrag der wissenschaftlichen Arbeiten und die strukturelle Entwicklung des IZKF.

Die Zustimmung des EWB ist Voraussetzung für die Einrichtung neuer Teilprojekte Nachwuchs- oder Forschungsgruppen innerhalb der IZKF-Projektbereiche, zentrale Projekte und neue zentrale Förderprogramme sowie für Investitionen mit einem Bruttobetrag von mehr als 15.000 EUR.

Die vom EWB ausgesprochenen Gutachten und Bewertungen müssen vom IZKF berücksichtigt werden. Negative Voten des EWB sind bindend für das Zentrum.

Download der Beiratsordnung des IZKF Würzburg (24.10.2012)