Deutsch Intern
    Ethikkommission

    Sonstige Studien

    Ethisch-rechtliche Beratung

    Die medizinische Ethikkommission an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg beurteilt das geplante Forschungsvorhaben am Menschen gemäß der Deklaration von Helsinki (in ihrer aktuell gültigen Fassung) nach ethischen und rechtlichen Gesichtspunkten.

    Ärztinnen und Ärzten, die gemäß § 15 der Berufsordnung  für Ärztinnen und Ärzte in Bayern verpflichtet sind, und auch Forscherinnen und Forschern anderer wissenschaftlicher Disziplinen wird empfohlen, vor Projektbeginn eine Beratung des Vorhabens bei der Ethikkommission zu beantragen.

    Kurzberatung

    Im Rahmen von Doktorarbeiten, von Forschungsförderprogrammen oder auch für Veröffentlichungen kann eine Stellungnahme der Ethikkommission notwendig werden. Über ein verkürztes Beratungsverfahren können Sie eine einfache Bestätigung für Ihr Projekt beantragen, wenn es sich bei Ihrem Projekt um eine Retrospektive Datenauswertung handelt, wenn anonymisierte Biomaterialien verwendet werden, Sie eine Datenauswertung zur Qualitätskontrolle (z.B. Lehrevaluation, Leitlinien-Konformitätsprüfung, u.ä.) vorhaben oder es ein Teilprojekt einer bereits beratenen Studie ist, worüber von Dritten eine gesonderte Bescheinigung angefordert wird.

    Hinweise

    • Nehmen Sie bitte die Informationen auf den folgenden Seiten zur Kenntnis bevor Sie eine Beratung beantragen.

    • Wenn die Antragsunterlagen vollständig und korrekt vorliegen, kann eine zügige Bearbeitung erfolgen.

    • Jede notwendige Nachforderung durch die Geschäftsstelle bedeutet Mehraufwand und Zeitverzug.

    Registrierung klinischer Studien

    Die med. Ethikkommission an der JMU Würzburg geht davon aus, dass Antragstellende von Studien am Menschen, soweit nicht Rechte Dritter berührt werden, diese mit Erhalt des Votums der Ethikkommission automatisch in einem von der WHO anerkannten Register eintragen, z.B. dem Deutschen Register Klinischer Studien (DRKS).