Ethikkommission
Willkommen bei der medizinischen Ethikkommission an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg
Die medizinische Ethikkommission an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg ist ein Gremium, welches klinische Studien und Forschungsvorhaben mit Menschen bzw. ihren Körpermaterialen ethisch und rechtlich begutachtet und die verantwortlichen Forscherinnen und Forscher entsprechend berät.
Die Ethikkommission setzt sich aus Personen verschiedener Berufsgruppen, u.a. aus der Medizin, den Naturwissenschaften, den Rechtswissenschaften und der Ethik zusammen, die allesamt die Tätigkeit ehrenamtlich ausüben.
Ethikkommissionen sind an allen medizinischen Fakultäten der Universitäten bzw. den Universitätsklinken, bei den Ärztekammern sowie bei einigen Länderbehörden eingerichtet. Ohne ein positives Votum einer Ethikkommission ist es in Deutschland nicht erlaubt eine klinische Studie mit Arzneimitteln oder Medizinprodukten zu beginnen.
Ihr Kontakt zur med. Ethikkommission an der JMU
Telefonische Sprechzeiten:
Mo - Fr 09:00 Uhr - 12:30 Uhr sowie zusätzlich Do 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Telefon: 0931 31 48315
Rund um die Uhr:
E-Mail: ethikkommission(at)uni-wuerzburg.de
Aktuelles
Eine Studie – ein Votum: Verfahren für die berufsrechtliche Beratung von Forschungsvorhaben vereinheitlicht
Wie bereits aus entsprechenden Pressemitteilungen bekannt, haben die Bundesärztekammer (BÄK) und der Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen in der Bundesrepublik Deutschland e. V. (AKEK) ein Verfahren zur bundesweiten Vereinheitlichung der berufsrechtlichen Beratung von Forschungsvorhaben gemäß der (Muster-)Berufsordnung für in Deutschland tätige Ärztinnen und Ärzte (MBO-Ä) beschlossen.
Inhalt der Verfahrensregelung
Für multizentrische medizinische Studien reicht ein einziges Votum einer nach Landesrecht eingerichteten Ethik-Kommission aus.
Geltungsbeginn und Umsetzung
- Im Fall von rechtlicher Vereinbarkeit mit dem Landesrecht: ab sofort
Das Verfahren gilt ab sofort, soweit die (berufs-)rechtlichen Vorgaben der nach Landesrecht gebildeten Ethik-Kommissionen dies zulassen. Die Formulierung von § 15 der MBO-Ä steht mit dem vorgeschlagenen Verfahren „Eine Studie – ein Votum“ in keinem Widerspruch.
- Im Fall der Notwendigkeit von Rechtsänderungen: Anschlussvotum in der Übergangszeit
Lassen (berufs-)rechtliche Vorgaben die sofortige Anwendung des Verfahrens nicht zu, erfolgt für ärztliche Studienbeteiligte vorübergehend ein Anschlussvotum, d.h. eine "Zweitberatung". Dies bedeutet, dass die örtlich zuständige Ethik-Kommission sich einem bestehenden Votum möglichst ohne zusätzliche Prüfung anschließt, soweit dies nach Landesrecht zulässig ist.
- Hinweis für Studien, die noch nach dem alten Verfahren eingereicht worden sind: Für alle Studien, die nach dem alten Verfahren eingereicht worden sind, gilt auch künftig die alte Rechtslage. Amendments für diese Studien werden lokal beraten, wenn nach dem jeweiligen Landes- und Satzungsrecht eine lokale Beratung erforderlich ist. Es ist sicherzustellen, dass Antragstellende ein Votum erhalten, wenn dies für sie rechtlich erforderlich ist.
Für die medizinische Ethikkommission an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg kann erst nach einer Anpassung ihrer Satzung an dem neuen Verfahren teilnehmen. Die Ethikkommission wirkt auf diese Anpassungen hin.
Die Antragstellung folgt wie bislang entsprechend unseren Vorgaben für einen Antrag auf Zweitberatung (siehe dort).
Die neuen Verfahrensregelung finden Sie unter folgendem Link auf der Internetseite des AKEK:
https://www.akek.de/wp-content/uploads/2024-06-20_PM_Gemeinsame-PM_AKEK_Verfahrensvorschlag.pdf
Die Ethikkommission sucht Verstärkung ab sofort!
Finden Sie hier unsere aktuelle Stellenausschreibung:
Verwaltungsmitarbeiterin bzw. -mitarbeiter (w/m/d) in der medizinischen Ethikkommission - 20.08.2024
Vorankündigung Einführung ethikPool
Im Rahmen der Modernisierung unserer EDV-Systeme wird die medizinische Ethikkommission an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg nun über kurz oder lang auch ethikPool als Software einführen.
Liebe Anstragstellende bitte stellen Sie sich darauf ein. Wir werden Sie rechtzeitig hier informieren und Sie auch entsprechend beraten können.
Ihr Team der med. Ethikkommission an der JMU
ethikPool ist das elektronische Antragsportal der Ethikkommission. Es dient dazu, Anträge nach AMG, und auf berufsrechtliche Beratung bei der Ethikkommission elektronisch einzureichen. Außerdem dient ethikPool der elektronischen Aktenführung für Studien nach AMG, MPG und nach Berufsordnung.
Mehr Infos: ethikPool
Aktualisierte Satzung der Ethikkommission bringt Veränderung
Zum 3. August 2023 trat die vom Senat der JMU beschlossene aktualisierte Satzung der „medizinischen Ethikkommission an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg“ in Kraft.
https://www.uni-wuerzburg.de/fileadmin/amtl_veroeffentlichungen/2023/2023-83.pdf
Bitte beachten Sie die dadurch erfolgte Namensänderung für zukünftige Anträge und Anschreiben.
Die neue Satzung bildet die neuere Gesetzgebung ab und geht einher mit dem Wunsch der Harmonisierung mit anderen Ethikkommissionen in Bayern.
Ihr Team der med. Ethikkommission an der JMU