piwik-script

Intern
  • Studierende der Medizin im OP
  • Beispieluntersuchung eines Patienten durch Medizinstudentin
  • Untersuchung eines Patienten durch Studierende der Medizin
Hebammenwissenschaft

Studium

Elemente des Studiengangs

Die Regelstudienzeit beträgt sieben Semester, das Studium umfasst eine Vielfalt aus Lehr- und Prüfungsformaten. Die Inhalte lassen sich in vier übergeordnete Bereiche unterteilen:

  1. Im Bereich zur Hebammentätigkeit in Theorie und Praxis wird das gesamte Spektrum der Hebammentätigkeit vermittelt. Es werden die im Hebammenreformgesetz vorgegebenen 2200 Stunden in der Arbeitsplatz-basierten Ausbildung bzw. Praxis absolviert. Diese werden durch Übungen in der sogenannten Lehrklinik als Ausbildungsort mit Simulatoren und Schauspielpersonen vorbereitet und ergänzt .
  2. Die naturwissenschaftlichen und medizinischen Grundlagen sowie die klinische Medizin inkl. Krankheitslehre werden in Vorlesungen, Seminaren und praktischen Übungen erarbeitet.
  3. Themen aus dem Gesundheits- und Sozialwissenschaften schaffen das notwendige Wissen über den Aufbau und die rechtlichen Grundlagen des Gesundheitssystems, schulen kommunikative Kompetenzen sowie Teamfähigkeit und setzen sich mit ethischen und moralischen Fragestellungen im Tätigkeitsfeld der Hebammen auseinander.
  4.  Die Vorraussetzung für das Verständnis und die Anwendung von evidenzbasierter Medizin und wissenschaftlichem Arbeiten wird in den Modulen zur „Wissenschaftlichen Kompetenz“ geschaffen.

 

Abbildungen

Modulhandbuch

Das Modulhandbuch (Prüfungsordnungsversion von 2022) mit der Beschreibung aller Modulen des Studienganges Hebammenwissenschaft B. Sc. finden sie hier. MHB1-de-82-j57-H-2022.pdf (uni-wuerzburg.de)

Qualifikationsziele

Das Curriculum ist mit seinen 38 Modulen auf den Erwerb fachlicher und überfachlicher Qualifikationen ausgerichtet. Die Qualifikationsziele sind konform mit dem Leitbild der Universität, welches dem Streben nach Erkenntnis und Wahrheit in Lehre und Forschung verpflichtet ist. Als Studiengang der Medizinischen Fakultät baut die hebammenwissenschaftliche Lehre zum Wohl und im Interesse der Patientinnen und Patienten auf den aktuellen Stand der Forschung auf.    

  • Die Absolventinnen und Absolventen können hebammenwissenschaftliche Themenstellungen unter verschiedenen Zielsetzungen analysieren, bearbeiten und selbstständig darstellen.
  • Die Absolventinnen und Absolventen erschließen und bewerten gesicherte Forschungsergebnisse entsprechend dem allgemein anerkannten Stand hebammenwissenschaftlicher, medizinischer und weiterer bezugswissenschaftlicher Erkenntnisse und integrieren diese Erkenntnisse in ihr Handeln.
  • Die Absolventinnen und Absolventen analysieren und reflektieren die hebammenrelevanten Versorgungsstrukturen, die Steuerung von Versorgungsprozessen und die intra- und interprofessionelle Zusammenarbeit.
  • Die Absolventinnen und Absolventen sind in der Lage wissenschaftsbasiert innovative Lösungsansätze zur Verbesserung im eigenen beruflichen Handlungsfeld entwickeln und implementieren zu können.
  • Die Absolventinnen und Absolventen sind in der Lage an der Entwicklung von Qualitätsmanagementkonzepten, Risikomanagementkonzepten, Leitlinien und Expertenstandards mitzuwirken.

  • Die Absolventinnen und Absolventen sind in der Lage, theoretisches Wissen in der Praxis anzuwenden. Sie können mit wissenschaftlichen Methoden auch unbekannte, in der Praxis auftretende Probleme analysieren und bearbeiten.
  • Die Absolventinnen und Absolventen beherrschen die selbständige und umfassende Beratung, Betreuung und Beobachtung von Frauen während der Schwangerschaft, bei der Geburt, während des Wochenbetts und während der Stillzeit, die selbständige Leitung von physiologischen Geburten sowie die Untersuchung, Pflege und Überwachung von Neugeborenen und Säuglingen.
  • Die Absolventinnen und Absolventen erkennen Risiken und Regelwidrigkeiten bei der Frau und dem Kind. Sie gewährleisten eine kontinuierliche Hebammenversorgung unter Hinzuziehung der erforderlichen ärztlichen Fachexpertise.
  • Die Absolventinnen und Absolventen sind in der Lage interprofessionell mit anderen Berufsgruppen fachlich zu kommunizieren und effektiv zusammenzuarbeiten und bei der Zusammenarbeit individuelle, multidisziplinäre und berufsübergreifende Lösungen vor allem für regelwidrige Schwangerschafts-, Geburts- und Wochenbettverläufe zu entwickeln und teamorientiert umzusetzen.
  • Die Absolventinnen und Absolventen beachten die besonderen Belange von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen. Sie berücksichtigen die konkrete Lebenssituation, den sozialen, biographischen, kulturellen und religiösen Hintergrund, die sexuelle Orientierung sowie die Lebensphase der zu betreuenden Frauen und Familien. Sie unterstützen deren Selbständigkeit und achten deren Recht auf Selbstbestimmung.
  • Die Absolventinnen und Absolventen identifizieren berufsbezogene Fort- und Weiterbildungsbedarfe.

  • Die Absolventinnen und Absolventen haben die Bereitschaft und Fähigkeit entwickelt, ihre Kompetenzen in partizipative Prozesse einzubringen und aktiv an Entscheidungen mitzuwirken.
  • Die Absolventinnen und Absolventen analysieren wissenschaftlich begründet rechtliche, ökonomische und gesellschaftliche Rahmenbedingungen und beteiligen sich an gesellschaftlichen Aushandlungsprozessen zur qualitätsgesicherten Hebammentätigkeit.

  • Die Absolventinnen und Absolventen sind dazu in der Lage, eigenverantwortlich und selbstständig zu arbeiten.
  • Die Absolventinnen und Absolventen verstehen Lebenslanges Lernen als einen Prozess der eigenen beruflichen Biographie und erkennen die fortlaufende persönliche und fachliche Weiterentwicklung als notwendig an.
  • Die Absolventinnen und Absolventen analysieren und reflektieren wissenschaftlich begründet berufsethische Werthaltungen und Einstellungen.

Anrechnung von Leistungen

Leistungen aus früheren Studiengängen können gem. §18 Abs. 4 Satz 1 ASPO nur innerhalb des ersten Studiensemester im neuen Studiengang anerkannt werden.

Wenden Sie sich daher bitte frühzeitig im ersten Semester an die Studienfachberatung  Frau M. Pflanz (Pflanz_M@ukw.de), wenn sie zum Curriculum äquivalente Leistungen anerkennen lassen möchten.

Grundsätzlich muss beim Prüfungsamt ein vom Prüfungsausschussvorsitzenden unterschriebener Antrag auf Anrechnung von Prüfungsleistungen eingereicht werden. (Prüfungsamt_Anrechnungen von Leistungen). Bei allgemeinen Fragen zum Formular und/oder dem Anrechnungsverfahren nehmen sie bitte Kontakt zum Prüfungsamt auf.( Prüfungsamt Universität Würzburg).

Weitere Information zur Anrechnung von Modulen, Studienzeiten und Prüfungsleistungen sind dem §18 der Allgemeinen Studien Prüfungsordnung (ASPO) zu entnehmen. 

Da der Studiengang Hebammenwissenschaft erst zum Wintersemester 2022/23 startet, kann eine Anerkennung von Prüfungsleistungen für die Studierenden mit der Immatrikulation zum Wintersemester 2022/23 nicht zu einem Vorrücken im Studium führen.