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Deutsch Intern
Hebammenwissenschaft

Vor dem Studium

Informationen zum Auswahlverfahren

Bei dem Auswahlverfahren werden in einem Rotationsverfahren in kurzen standardisierten Szenen unterschiedlicher Aspekte der persönlichen, wertebasierten Eignung für den Studiengang und für die Tätigkeit im Hebammenberuf begutachtet. Zudem haben Sie die Gelegenheit, die am Studiengang beteiligten Personen zu treffen sowie die Räumlichkeiten der Lehrklinik und den Standort des Universitätsklinikum Würzburg kennen zu lernen. Schauen Sie sich auch gerne das Erklärvideo an. 

 

Bewerbungszeitraum

Bewerbungszeitraum Winstersemester 2023: 20.02.2023 bis 27.03.2023 (O8:00 Uhr)

Auswahlverfahren in Präsenz in Würzburg: Mittwoch, 10.05.23 und 11.05.2023

Bewerbungen erfolgen online über die Karriereseite des Universitätsklinkums Würzburg (UKW_Bewerbung Hebammenwissenschaft) mit folgenden Anlagen:

  1. Anschreiben
  2. Tabellarischer Lebenslauf
  3. Hochschulzugangsberechtigung (HZB)
  4. Ggf.  weitere Anlagen, z.B. Praktikumsbescheinigungen, Ausbildungszeugnisse, Arbeitszeugnisse zusätzlich Ausbildungszeugnis

 

Zugangsvoraussetzungen

Zugangsvorrausetzung:

  1. Für den Ausbildungsvertrag mit dem Universitätsklinikum Würzburg (UKW) muss die gesundheitliche Eignung durch den Betriebsarzt sowie ein polizeiliches Führungszeugnis der Belegart 0 nachgewiesen werden.
  2. Hochschulzugangsberechtigung gemäß §10HebG  und QualV. 
  3. Nachweis von ausreichenden Deutschkenntnissen. Zu beachten, sofern die Hochschulzugangsberechtigung an einer nicht deutschsprachigen Bildungseinrichtung erworben wurde.

Detailierte  Informationen zur Hochschulzugangsberechtigung

Die grundsätzlichen Zugangsvoraussetzungen zum Hebammenstudium sind in § 10 Hebammengesetz geregelt. In Verbindung mit (i. V. m.) den Zugangsregelungen nach dem Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz sowie der Qualifikationsverordnung-QualV muss für den Zugang zum Studium der Hebammenwissenschaft eine allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder eine Zugangsberechtigung aufgrund einer beruflichen Qualifikation nachgewiesen werden. Nachweise der HZB sind insbesondere (Aufzählung nicht abschließend; bei Fragen zur HZB können Sie sich an studienberechtigung@uni-wuerzburg.de wenden): 

  • Abiturzeugnis (allgemeine Hochschulreife)
  • FOS-13/BOS-13-Zeugnis mit dem Nachweis der notwendigen Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache (allgemeine Hochschulreife)
  • FOS-13/BOS-13-Zeugnis ohne Nachweis der zweiten Fremdsprache, sofern die Ausbildungsrichtung „Sozialwesen“ oder „Gesundheit“ absolviert wurde (fachgebundene Hochschulreife).
  • Sofern das Abschlusszeugnis noch nicht vorgelegt werden kann, ist das letzte Halbjahreszeugnis 12/1 bzw. bei FOS-13/BOS-13 das Halbjahreszeugnis 13/1 vorzulegen.

Das Abschlusszeugnis muss umgehend nach Erhalt nachgereicht werden.

  • Zeugnis über ein erfolgreich abgeschlossenes grundständiges Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Fachsemestern  (allgemeine Hochschulreife)
  • Hochschulzugang aufgrund beruflicher Qualifikation gemäß § 10 Absatz 1 Nr. 1 HebG i.V.m. §§ 29, 30 QualV.

Als Nachweis der HZB ist in diesen Fällen vorzulegen:

  • Entweder Bescheinigung über das Beratungsgespräch und den Erwerb des allgemeinen Hochschulzugangs (betrifft Bewerber*innen mit einer beruflichen Fort- oder Weiterbildungsprüfung) oder Bescheinigung über das Beratungsgespräch und den Erwerb der Berechtigung für ein  Probestudium der Hebammenwissenschaft (betrifft Bewerber*innen mit einer  in § 10 Abs. 1 Nr.1 Buchst. b) HebG genannten Berufsausbildung und einer hauptberuflichen Berufspraxis von in der Regel drei Jahren)

Zur Überprüfung der beruflichen Zugangsberechtigung und Durchführung des Beratungsgesprächs ist eine Anmeldung im Monat März vor  Semesterbeginn bei der Studierendenkanzlei erforderlich. (HZB Beruflich Qualifizierte).